· Fachbeitrag · Ordnungsgemässe Kassenführung
Die elektronische Kassenführung im Einklang mit der Betriebsprüfung (Teil 2)
von Dipl. Finw. Tobias Teutemacher, Greven
| Für eine ordnungsgemäße Kassenführung ist von Bedeutung, dass der Unternehmer und sein Steuerberater wissen, welche Art von Kasse bzw. Kassensystem der Unternehmer in seinem Betrieb zur Erfassung von Geschäftsvorfällen einsetzt. Je nach eingesetztem Kassentyp sind unterschiedliche Aufzeichnungs- bzw. Aufbewahrungspflichten zu beachten. Dieser Teil der Beitragsserie befasst sich speziell mit der offenen Ladenkasse. |
1. Anzuwendende BMF-Schreiben
In der Praxis gibt es eine Vielzahl von Begrifflichkeiten für Kassensysteme, z.B. Offene Ladenkassen, EDV-Registrierkassen, PC-(Kassen-)Systeme, Waagen mit Registrierkassenfunktionen, Taxameter, etc.
Steuerberater stellen sich oftmals die Frage, welche BMF-Schreiben bei welcher Kassenform anzuwenden sind. Die folgende Übersicht (s. Teutemacher, Handbuch zur Kassenführung, Herne 2015, S. 95 ff.) soll als praktischer Leitfaden helfen:
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