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  • 05.04.2022 · Nachricht · Rechtsprechung

    Kürzere Restnutzungsdauer eines Gebäudes kann durch Wertgutachten nachgewiesen werden

    | Wird im Rahmen eines Wertgutachtens die Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach der Wertermittlungsverordnung bestimmt, kann diese der Berechnung des AfA-Satzes zugrunde gelegt werden. Dies hat das FG Münster (27.1.22, 1 K 1741/18 E, rkr., Abruf-Nr. 228044 ) entschieden. |