· Fachbeitrag · Risikoprophylaxe
(Soziale) Absicherung für Gründer: Erfolgreiches Risikomanagement von Anfang an
von StB Dr. Dorothee Böttges-Papendorf, Bornheim
| Bei Aktiengesellschaften ist die Einrichtung eines Risikomanagements gesetzlich vorgeschrieben. In § 91 Abs. 2 AktG heißt es zu Organisation und Buchführung: „Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“ Nun gründet nicht jeder gleich eine Aktiengesellschaft - treffender kann man es aber für Unternehmer nicht ausdrücken. Nachfolgend wird aufgezeigt, mit welchen Maßnahmen man bereits in der Gründungsphase Risiken wirksam vorbeugen kann. |
1. Bausteine des Risikomanagements für Gründer
Häufig wird das Augenmerk in der Gründungsplanung auf eine mögliche Insolvenz und versicherbare Risiken gelegt. Dementsprechend überdecken Fragen der Rechtsform zur Begrenzung der persönlichen Haftung und Versicherungen zur Beseitigung der Folgen bei Eintritt des Versicherungsfalls oftmals alles. Tatsächlich lauern Risiken aber überall - sowohl im betrieblichen als auch im privaten Bereich. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Hauptaktionsfelder der Risikoabwehr.
Checkliste /Risiken/Handlungsfelder der Risikovorbeugung erkennen | |
Betrieblicher Bereich | Privater Bereich |
Organisations-/Ablaufplanung | |
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Finanzmanagement | |
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Rechtliche Maßnahmen | |
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Versicherungen | |
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