· Fachbeitrag · Schutz vor Steuerschätzung
Die Bedeutung der Dokumentation betrieblicher Besonderheiten ‒ nicht nur in der Corona-Zeit
von Dipl.-Finw. Andrea Köchling, Elmshorn
| Dieser Beitrag zeigt auf, wie wichtig die Dokumentation von betrieblichen Besonderheiten im Unternehmen ist. Insbesondere wie diese hilft, bei einer Betriebsprüfung die besonderen Umstände und Herausforderungen des meist weit zurückliegenden Zeitraums zu erklären. Die Nichtbeachtung kann gerade hierbei zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen, indem die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden. |
1. Aufgaben der Betriebsprüfung
Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden (§ 85 AO). Der Betriebsprüfer hat die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind (Besteuerungsgrundlagen), zugunsten wie zuungunsten des Steuerpflichtigen zu prüfen (§ 199 Abs. 1 AO).
Zweck der Außenprüfung ist demnach die Ermittlung und Beurteilung der steuerlich bedeutsamen Sachverhalte, um die zutreffende Besteuerung sicherzustellen. Bei der Anordnung und Durchführung von Prüfungsmaßnahmen sind im Rahmen der Ermessensausübung die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit der Mittel und des geringstmöglichen Eingriffs zu beachten (§ 2 Abs. 1 BpO). Dieses Ziel wird vonseiten der Finanzverwaltung mit unterschiedlichen Methoden erreicht.
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