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  • 10.06.2016 · Fachbeitrag · Stromkostenintensive Unternehmen

    Antragsfrist für die Begrenzung der EEG-Umlage endet zum 30.6.16

    | An den Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien werden Stromkunden in Deutschland über die EEG-Umlage beteiligt. Die Regelungen der § 40 ff. EEG ermöglichen eine Entlastung von der EEG-Umlage, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen im globalen Wettbewerb zu erhalten. Die Antragsfrist für das Begrenzungsjahr 2017 endet am 30.6.16. Ausnahmen gelten u. a. für neu gegründete Unternehmen. Für diese sieht das EEG 2014 eine verlängerte Ausschlussfrist bis zum 30.9.16 vor. |