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  • · Fachbeitrag · Unternehmensberatung

    GSV-Gütesiegel: Anforderungskatalog an Sanierungsberater

    | Ein gemeinsam von der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V. (GSV), dem Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU), Fachleuten weiterer Verbände und zahlreichen Praktikern nebst Vertretern der Kreditwirtschaft herausgegebener Kriterienkatalog zur Erlangung eines Gütesiegels für Sanierungsberater hilft Unternehmen bei der Auswahl des geeigneten Sanierungsberaters. |

     

    Der Katalog führt laut GSV Qualitätskriterien in acht Kategorien auf. Werden diese erfüllt, erhält der Sanierungsberater das GSV-Gütesiegel. Hintergrund des Kriterienkatalogs ist das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)“: Für den GSV steht fest, dass die Rolle des Sanierungsberaters in Zukunft immer wichtiger wird. Dazu bedürfe es harter und überprüfbarer Kompetenzstandards, die erfüllt werden müssen, um ein Unternehmen wieder in die Erfolgsspur bringen zu können.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Die Geschäftsstelle der GSV in Köln beantwortet Fragen unter Tel. 0221/12604-100. Den Kriterienkatalog finden Sie unter: www.iww.de/sl109.
    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 283 | ID 30703420