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  • · Fachbeitrag · Unternehmensberatung

    Wann sich Fremdwährungsgeschäfte lohnen

    von Dipl.-Betriebsw. Christel Spielmann, Arnsberg

    | Fremdwährungsgeschäfte sind alle finanziellen Transaktionen, die inländische Banken in einer anderen Währung als der gesetzlich geltenden abwickeln. Folglich können auch Kreditverträge, Wertpapiergeschäfte, Anlagen etc. in einer fremden Währung abgeschlossen werden. Doch welche Vorteile - und Nachteile - haben derartige Geschäfte? Im Folgenden geht es um die betriebswirtschaftliche Sicht. Wie die durch Fremdwährungsgeschäfte erworbenen Gewinne oder auch Verluste steuerlich zu behandeln sind, erfahren Sie in einem weiteren Beitrag dieser Ausgabe ( BBP 08/15, Seite 208 ). |

    1. Aktueller Anlass

    Am 15.1.15 hob die Schweizer Nationalbank (SNB) (das Pendant der Eidgenossen zur EZB) die seit mehr als drei Jahren bestehende Bindung des Schweizer Francs an den EUR auf. Die Folge: Der Schweizer Franc (CHF) verzeichnete einen steilen Anstieg von 0,8327 EUR bis hin zu 0,9796 EUR - im Umkehrschluss sank der Wert des EUR von 1,20 CHF auf 0,95 CHF. Anleger, die in CHF investiert hatten, konnten sich glücklich schätzen: Sie standen auf der Gewinnerseite! Wer sich hingegen in Deutschland mit Krediten in CHF eingedeckt hatte, sah sich steigenden Kreditraten gegenüber.

     

    Fremdwährungsgeschäfte sind also sehr „aus dem Blickwinkel des Betrachters“ zu werten. Es macht einen Unterschied, ob man als Anleger oder Kreditnehmer auftritt. Während Anleger von der Aufwertung einer Fremdwährung profitieren, sieht es für Kreditnehmer genau umgekehrt aus.

    2. Auf die Intention kommt es an

    Bei Fremdwährungsgeschäften gilt es zu unterscheiden, ob es sich um Handels- oder Finanzierungsgeschäfte handelt.

     

    2.1 Handelsgeschäfte in Fremdwährung

    Unternehmen, die international ausgerichtet sind, können es sich kaum leisten, auf Fremdwährungstransaktionen zu verzichten. Zum einen, da manche Verträge die Abwicklung in Fremdwährung vorsehen - man denke nur an die „Petrodollar“ im Rohölgeschäft. Zum anderen, um Wechselkursrisiken auszuschalten. Denn es macht wenig Sinn, Exporterlöse aus einer Fremdwährung in EUR zu konvertieren, wenn man gleichzeitig Vorprodukte bezieht, die ebenfalls in einer Fremdwährung fakturiert wurden. Selbst wenn zwei Fremdwährungen im Spiel sind (die Vorprodukte in USD zu bezahlen, die Exporterlöse aber z.B. in Norwegischen Kronen (NOK) zu verzeichnen sind), dürfte es günstiger sein, direkt NOK in USD zu tauschen (sog. cross rates - z.B. hier: http://www.finanzen.net/devisen/) als erst über den EUR zu gehen. Denn in den Wechselkursen der Banken ist eine „Provision“ bereits eingepreist - warum soll man die doppelt entrichten?

     

    Neben der Vermeidung von Wechselkursrisiken sind Vorteile im Rahmen von Handelsgeschäften zu beachten. Die Deutsche Bank sah diesen Vorteil im Rahmen einer Umfrage unter ihren Firmenkunden bestätigt: deutsche Unternehmen, die sich bereit erklärten, in chinesischer Währung zu fakturieren, konn-ten gegenüber ihrer Konkurrenz einen Preisvorteil von fast 5 % erzielen - so hoch war offenbar die Marge, mit der chinesische Unternehmen das Wechselkursrisiko einpreisten (www.db.com/medien/de/content/3862_4188.htm).

     

    Von chinesischer Seite wird die Bereitschaft, in CNY zu fakturieren, auch als Vertrauensbeweis gewertet - das allein öffnet weitere Türen. Die deutschen Unternehmen erweitern ihre Zuliefer- und Kundenbasis um chinesische Geschäftspartner, die bisher nur beschränkten Zugang zu Fremdwährungen (und damit zum internationalen Handel) hatten, und verbessern ihre Verhandlungsposition gegenüber chinesischen Kunden und Zulieferern.

     

    • Beispiel

    Der deutsche Unternehmer X bezieht seit mehreren Jahren Zulieferteile aus China und fakturiert in USD. Seit September 2014 besteht zwar die Möglichkeit, Transaktionen direkt in EUR oder CNY abzuwickeln, aber X hat diese Option bisher nicht genutzt. Seit einigen Monaten werden seine Angebote jedoch regelmäßig vom deutschen Konkurrenzunternehmen Y unterboten.

     

    Durch Zufall bringt X in Erfahrung, dass der Konkurrent beim Einkauf in China in CNY bezahlt, und dadurch - in EUR gerechnet - um ca. 4 % günstigere Preise erzielt. Diese Spanne setzt sich zusammen aus den ca. 5 % Rabatt, der aufgrund der Bereitschaft, in CNY zu zahlen, gewährt wird, und weiteren 1 %, die der Abwertung des EUR gegenüber dem CNY geschuldet sind.

     

    Grundlage für Fremdwährungstransaktionen sind natürlich Währungskonten g- sonst werden Erlöse und Zahlungen von der Bank in EUR verbucht. Alle Banken bieten heutzutage die Möglichkeit, Fremdwährungskonten zu führen - aber nicht alle bieten sie in jeder gewünschten Fremdwährung an.

     

    Hinweis | Wer das Internet und Online-Banking bevorzugt, kann es mal auf folgender Plattform versuchen: www.broker-portal24.de/vergleiche/fremdwaehrungskonto-vergleich/ 

     

    Nicht jedes Handelsgeschäft ist kurzfristig - Infrastrukturprojekte z.B. sind langfristig angelegt. Hier stellt sich zunächst die Frage, welche Währung als „Fremdwährung“ anzusehen ist. Wenn sowohl Vorleistungen als auch Erlöse in der Währung des Gastlandes valutiert werden, darf man wohl annehmen, dass diese Währung die „Heimatwährung“ darstellt und der EUR zur Fremdwährung mutiert. Ein Wechselkursrisiko stellt sich dann erst zum Schluss - wenn Gewinne in den Euroraum repatriiert werden.

     

    2.2 Finanzierungsgeschäfte in Fremdwährungen

    Bei Handelsgeschäften geht es darum, Wechselkursrisiken zu reduzieren (wenn zwei Fremdwährungen im Spiel sind) oder ganz auszuschalten.

     

    Beim Finanzierungsgeschäft sieht es anders aus: Hintergrund sind i.d.R. Zinsdifferenzen - und die Hoffnung auf eine Wechselkursentwicklung, die die Zinserträge nicht ausradiert. Genau hier liegt die Crux! Generell gilt:

     

    • Hochzinsländer haben „weiche“ Währungen, die unter Abwertungsdruck stehen - genau aus dem Grund sind die Zinssätze ja auch so hoch: sie spiegeln die Bemühungen wieder, ausländisches Kapital ins Land zu holen. Um attraktiv zu sein, werden Zinsen geboten, die das Wechselkursrisiko zumindest „neutralisieren“ sollen.

     

    • Niedrigzinsländer haben „harte“ Währungen, die unter Aufwertungsdruck stehen.

     

    2.3 Auswirkungen auf Kreditgeschäfte

    Kreditnehmer sollten sich hinsichtlich der Entscheidung für oder gegen Kredite in Fremdwährung einige Aspekte vor Augen führen:

     

    Wer einen Kredit in einer Fremdwährung aufnimmt, setzt auf fallende Kurse!

    Warum ist das so? Nun, wer einen Kredit in Fremdwährung aufnimmt, „shortet“ diese. „Shorten“ leitet sich ab von dem englischen „shortage“, was übersetzt „Mangel “ bedeutet. Wer einen Vermögenswert (eine Aktie, eine Anleihe, einen Rohstoff oder eine Devise) „shortet“, hat ihn also nicht, daher auch die deutsche Übersetzung „Leerverkauf“.

     

    „Leerverkäufe“ sind in Verruf gekommen, aber man sollte sie als das betrachten, was sie sind - nämlich als Termingeschäft: Vertragsabschluss jetzt - Ausübung später. Der Verkäufer muss sich für den Zeitpunkt der Ausführung mit dem Vermögenswert noch eindecken. Dies geschieht i.d.R. kurz vorher, da er hofft, dass sich bis dahin die Kurse zu seinen Gunsten bewegt haben, d.h. gefallen sind. Dann kann er zu einem günstigeren Kurs einkaufen und höherem Kurs verkaufen.

     

    Wer einen Kredit in Fremdwährung aufnimmt, konvertiert i.d.R. für die Laufzeit des Kredits in EUR. Bei Fälligkeit muss er sich die Fremdwährung wieder beschaffen, um den Kredit abzulösen. Er hofft also, dass er dann weniger EUR bieten muss, als er selbst einst für den Fremdwährungsbetrag erhalten hat - und setzt somit auf fallende Kurse. Anleger hoffen natürlich auf steigende Kurse. Wie werden fallende oder steigende Kurse ausgedrückt?

     

    • Beispiel

    Dollarkurs (EUR-USD):

    Kurs

    Veränderung gegenüber Vortag

    Veränderung in %

    Zeitpunkt

    1,1042 USD

    + 0,0062 USD

    + 0,57 %

    16:12:00 Uhr

    Quelle: http://www.finanzen.net/devisen/dollarkurs am 7.7.15

     

    In diesem Beispiel ist nicht etwa der Dollar gegenüber dem EUR, sondern der EUR gegenüber dem Dollar gestiegen - gegenüber dem Vortag um 0,57 %. Denn für einen EUR erhält man jetzt mehr USD. Wäre der EUR gefallen, würde sich das in einer Reduzierung des Dollarbetrags niederschlagen - denn der Gegenwert des EUR in USD wäre gesunken.

     

    3. Der „politische“ Aspekt

    Das eingangs erwähnte Beispiel zeigt, dass man sich mit Fremdwährungsgeschäften auf unsicheres Terrain begibt - und zwar auch dann, wenn die Fremdwährung in einem Land mit geordneten politischen Verhältnissen (!) zirkuliert. Viele Unternehmen hatten zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme in CHF ein Wechselkursrisiko ausgeschlossen, da allgemein die Meinung vertreten wurde, die SNB werde den PEG (Wechselkursbindung) nicht aufgeben. Das war übrigens auch die „offizielle“ Haltung, die die SNB selbst noch ca. 48 Stunden vor Aufgabe des PEG verkündet hatte. Der Ausstieg aus dem Währungsverbund mit der Eurozone ließen die Chancen, aber auch die Risiken einer Fremdwährungstransaktion klar zutage treten.

    4. Wie funktionieren Kurssicherungsgeschäfte?

    Vor dem Hintergrund der obigen Erfahrung könnte man auf die Idee kommen, bei Kreditaufnahme doch gleich auch ein Kurssicherungsgeschäft abzuschließen - schließlich wäre dann das Wechselkursrisiko ausgeschaltet. Dieser Vorschlag macht mit Sicherheit eine Partie reich: nämlich die Bank.

     

    Ein Kurssicherungsgeschäft stellt ebenfalls ein Termingeschäft dar - die Konditionen (z.B. Wechselkurs) werden heute ausgehandelt, die Transaktion (in diesem Fall der Devisenkauf oder -verkauf) später ausgeführt. Was viele nicht wissen: In die Wechselkurse für Devisentermingeschäfte werden die Zinsdifferenzen der beteiligten Währungen eingepreist - wer also gleich bei Aufnahme einer Fremdwährungsfinanzierung ein Kurssicherungsgeschäft abschließt, macht sich den Zinsvorteil, den er sich davon erhofft, zu einem großen Teil wieder zunichte. Womit nicht gesagt ist, dass es zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll sein kann, ein Kurssicherungsgeschäft einzugehen - wenn sich die Kurse anders als erwartet entwickelt haben und auch voraussichtlich weiter entwickeln werden.

    5. Misstrauensvotum gegenüber der Heimatwährung

    Was häufig übersehen wird: Eine Finanzierung in Fremdwährung stellt de facto ein Misstrauensvotum gegenüber dem eigenen gesetzlichen Zahlungsmittel dar. Dieser Aussage sind sich viele nicht bewusst: Eine „Währung“ ist mehr als nur ein Zahlungsmittel; sie verkörpert einen Wirtschaftsraum, damit auch einen Rechtsraum - das alles kulminiert in einem Wechselkursrisiko.

     

    Natürlich kann das Misstrauensvotum gegenüber der Heimatwährung begründet sein - derzeit rätseln viele, wie lange es den EUR noch geben wird und Anlegern wird häufig geraten, in USD zu investieren. Was würde passieren, wenn der EUR tatsächlich zerfallen würde und die Staaten zurück zu nationalen Währungen gingen? Vermutlich würde eine neue deutsche Währung sofort aufwerten - d.h., für die dann gehaltenen USDs gäbe es weniger zurück. Aber immerhin: Im Vergleich zu der Aussicht, im Falle einer Währungsreform, die mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem öffentlichen Schuldenschnitt einher ginge, wäre es wohl dennoch das bessere Geschäft.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2015 | Seite 204 | ID 43497485