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  • · Fachbeitrag · Unternehmensbewertung

    Objektivierte Unternehmensbewertungen unter Berücksichtigung der Verlautbarungen des IDW

    von StB Dipl.-Ök. Dominik Lehmann, CVA, Düsseldorf

    | Bei der Durchführung von Unternehmensbewertungen stellen die Verlautbarungen des IDW eine geeignete Ausgangsbasis dar und geben Hinweise zur Ableitung der zu verwendenden Kapitalkosten. Allerdings werden im Vergleich zu vereinfachenden Bewertungsverfahren erhöhte Anforderungen an die Bewertung gestellt. Dieser Beitrag verdeutlicht die in einer Vielzahl von Bewertungsfällen mögliche Komplexitätsreduzierung durch die mittelbare Typisierung persönlicher Ertragsteuern sowie die in diesem Zusammenhang geeignete Vorgehensweise zur Ermittlung entsprechender Kapitalkosten. |

    1. Hintergrund

    Die Tätigkeit bei Unternehmensbewertungen ist eine gemäß § 57 Abs. 3 
Nr. 3 StBerG sowie § 15 S. 1 Nr. 1 BOStB mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbare Tätigkeit. Bei der Durchführung von Unternehmensbewertungen sind Steuerberater nicht an Verlautbarungen anderer Organisationen gebunden. Der Standard S 1: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2008) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) bietet jedoch einen in der Praxis und Theorie erprobten und häufig berücksichtigten Rahmen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen. Darüber hinaus gibt der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW in regelmäßigen Abständen Hinweise zu einzelnen im Rahmen von Unternehmensbewertungen benötigten Parametern.

     

    Die Verlautbarungen des IDW dienen somit als gesicherte Ausgangsbasis für die Durchführung von objektivierten Unternehmensbewertungen. Jeder Bewertungsfall ist aber immer hinsichtlich der herangezogenen Vorgehensweise und der verwendeten Parameter fallspezifisch zu untersuchen sowie eigenverantwortlich zu lösen.