· Fachbeitrag · Verwaltung
Kraftfahrzeugsteuer wird künftig von den Hauptzollämtern verwaltet
| Bis längstens zum 30.6.14 üben die Landesfinanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer aus. Danach ist die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. |
Gesetzliche Regelungen, die die Kraftfahrzeugsteuer betreffen, enthalten das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) und die Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV). Zudem sind die Regelungen der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) maßgeblich bei der Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zu beachten. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Internetseiten des Zolls (www.iww.de/sl393).
Quelle: Ausgabe 02 / 2014 | Seite 31 | ID 42503102