· Fachbeitrag · Vor- und Nachteile eines Asset- oder Share-Deals
Unternehmensübertragung in Verbindung mit der Entsorgung von Pensionsverpflichtungen ‒ Teil 2
von Christof Maurer, Dipl.-Finanzwirt (FH), Senden
| In den kommenden Jahren wird die Übertragung von Unternehmen im Rahmen von Nachfolgeregelungen weiter zunehmen. Dabei kommt oftmals die Belastung des zu übertragenden Unternehmens durch Pensionsverpflichtungen zugunsten der bisherigen Gesellschafter erschwerend hinzu, welche die Nachfolger in der Regel nicht übernehmen möchten. Dieser Beitrag stellt eine Möglichkeit der Gestaltung anhand eines praktischen Falls und unter Errichtung einer sogenannten „Rentner-GmbH“ dar (Teil 1 siehe BBP 17, 132 ). |
1. Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
Die Vorgehensweise zur Freistellung der Erwerber von Pensionsverpflichtungen der H-GmbH hängt von der Entscheidung hinsichtlich der Durchführungsvariante bei der Anteilsübertragung ab. Folgende Varianten sind denkbar:
1.1 Vorgehensweise bei der Wahl eines Asset-Deals
Sofern die Wahl bei der Nachfolge auf einen Asset-Deal fällt, ist bezüglich der Pensionsverpflichtungen keine weitere Veranlassung gegeben. Nachdem die Erwerber beim Asset-Deal detailliert bestimmen können, welche Vermögensgegenstände und Schulden übernommen werden, würde in diesem Fall, wie unter 2.1 (s. Teil 1) dargestellt, die Pensionsverpflichtung einfach nicht „mit gekauft“ und verbliebe in der GmbH.
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