07.09.2015 · Fachbeitrag · Wechsel in Teilzeit
Urlaubsanspruch zählt nach Wochenarbeitstagen
| Eine Verringerung der Arbeitszeit darf nicht zum Wegfall bestehender Urlaubstage führen. Der Urlaub darf in diesem Fall nur anteilig gekürzt werden, also nur für den Zeitraum ab der Verringerung der Wochenarbeitszeit. Das hat das BAG im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH (24.1.12, C-282/10)entschieden (BAG 10.2.15, 9 AZR 53/14 (F), Abruf-Nr. 143817 ). |
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