06.04.2021 · Nachricht · Wirtschaftshilfen
Verbesserungen für angeschlossene Gaststättenbetriebe bei November- und Dezemberhilfe erzielt
| Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember verbessert und vereinfacht. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Hierauf hat sich die Bundesregierung in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern verständigt. Dies betrifft etwa Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften (BMWi, PM 17.3.21). |
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