06.08.2018 · Fachbeitrag · Wirtschaftsstrafrecht
Geschäftliche Dispositionsbefugnis eines GmbH-Geschäftsführers
| Prinzipiell darf ein Unternehmensorgan in geschäftlichen Dingen frei entscheiden. Diese Dispositionsbefugnis gilt aber nicht grenzenlos, wie der BGH (20.6.18, 4 StR 561/17, Abruf-Nr. 202571 ) aktuell hervorhebt. |
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