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  • 06.09.2018 · Fachbeitrag · Zahlungskostengesetz

    Änderung der Gebühren bei Fremdwährungskonten

    | Post von der Bank. Diesmal geht es um Gebühren für Fremdwährungskonten. Ausnahmsweise besteht mal kein Grund für einen Wechsel der Geschäftsbeziehung. Denn das „Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (ZKG), (BGBl I 16, 720)“ verpflichtet Kreditinstitute zu grundsätzlichen Änderungen ihrer Gebühren. |