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  • · Fachbeitrag · Gold, Silber und Platin

    Steuerliche und finanzielle Aussichten für die Investition in Edelmetallmünzen

    von Dipl.-Finw. Robert Kracht, Bonn

    | Die Anlage in Edelmetall wie vorranging Gold, aber auch Silber und Platin ist alternativ zum Barren einfach über den Erwerb von Münzen möglich. Die Investition in Sachwerte dient dem Schutz vor Inflation und wird angesichts der Finanz-, Schulden- und Eurokrise als eine eher sichere Geldanlage zum Werterhalt angesehen. Auch aus diesem Grund war die Nachfrage in den vergangenen Jahren stark angestiegen und die Kurse (insbesondere von Gold) haben sich deutlich nach oben bewegt. Wie aber sind die Aussichten für das laufende Jahr? Lohnt sich die Investition und was sollte bedacht werden? |

    1. Goldpreis auf steigendem Dauerkurs?

    Ein Argument für weiter steigende Goldpreise: Es wird immer teurer, Feingold aus der Erde zu fördern. Die Gesamtproduktionskosten lagen im Jahr 2002 noch bei etwa 250 USD/Unze, heute müssen Minenunternehmen etwa 1.500 USD aufwenden. Dieser Anstieg ist auch notwendig, denn mit dem effektiven Besitz von Rohstoffen lässt sich nur dann eine Rendite erzielen, wenn es im Edelmetall anschließend zu Kurssteigerungen kommt. Zudem darf der USD im Vergleich zum EUR während der Haltedauer nicht an Wert verlieren, zumindest nicht in gleicher Höhe. Laufende Erträge lassen sich durch den physischen Besitz von Münzen im Gegensatz zu Minenaktien über die Dividenden nicht erzielen. Dafür muss aber auch kein Unternehmensrisiko eingegangen werden.

    2. Vorteil der Edelmetallmünzen

    Gegenüber anderen Sachwerten, wie etwa Immobilien, haben Edelmetalle und hier insbesondere Goldmünzen den Vorteil, dass sie leicht zu transportieren sind und im Ernstfall schnell zu Geld gemacht werden können. Münzen werden nämlich nahezu weltweit als Ersatz von Bargeld anerkannt und sind fälschungssicher.

     

    Hierbei besteht im Gold die Auswahl zwischen sog. bullion coins (offiziellen Zahlungsmitteln unterschiedlicher Länder) wie American Eagle (USA), Britannia (England), Krügerrand (Südafrika), Nugget (Australien), Maple Leaf (Kanada) und dem Philharmoniker (Österreich).

     

    Die Preise der verschiedenen Münzen liegen auf einem Niveau, sodass hier das Gefallen an der Optik eine Rolle spielen darf. Die Banken verlangen jedoch generell einen Ausgabeaufschlag auf den inneren Metallwert, ähnlich dem Erwerb bei Investmentfondsanteilen. Dieser beträgt pro Unze rund 7 % und je kleiner die Einheit gewählt wird, umso höher sind die Gebühren. Bei einer 1/10 Unze liegen die Spesen bereits bei 20 %. Diesen Aufschlag muss der Goldpreis zunächst einmal zulegen, ehe ein Gewinn erzielt wird.

    3. Umsatzsteuerliche Belastung

    Der Erwerb ist aufgrund der Sonderregelung für Anlagegold nach der Mehrwertsteuer-Richtlinie gem. § 4 Nr. 8 UStG umsatzsteuerfrei. Das Verzeichnis der begünstigten Goldmünzen für 2009 listet das BMF auf (17.12.09, IV B 6 - S 7068/07/10001-01). Darüber hinaus wird die Liste der Goldmünzen von der Europäischen Kommission turnusmäßig im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

     

    Ansonsten handelt es sich lediglich um Sammlermünzen, die gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG sowie Nr. 54c Doppelbuchstabe cc der Anlage 2 zum UStG in der Regel dem ermäßigten Steuersatz unterliegen (BMF 1.12.08, IV B 8 - S 7229/07/10002). Dies ist der Fall, wenn der Preis mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt. Aus Vereinfachungsgründen kann der Unternehmer den letzten im November festgestellten Tagespreis für das gesamte Folgejahr zugrunde legen. Für 2013 ist dies ein Goldpreis von 42.673 EUR je KG und beim Silber 835 EUR je KG (BMF 3.12.12, IV D 2 - S 7229/07/10002, Tagespreis vom 30.11.12). Zum Vergleich für den Kursanstieg: Für 2009 galt ein Goldpreis von 20.617 EUR je KG und für Silber 251 EUR.

    4. Spekulationsfrist

    Der private Verkauf von Edelmetallen unterliegt innerhalb der einjährigen Haltefrist § 23 EStG mit der individuellen Progression über die Veranlagung, was auch nach Einführung der Abgeltungsteuer so geblieben ist. Damit sind Gewinne nach Ablauf der Spekulationsfrist auch weiterhin steuerfrei. Diesem Vorteil steht allerdings der Nachteil entgegen, dass sich lediglich Spekulationsverluste steuerlich auswirken. Dieses Minus lässt sich seit 2009 allerdings nur noch mit Gewinnen des § 23 EStG und somit anderen beweglichen Wirtschaftsgütern oder privaten Immobilien verrechnen und nicht mehr wie zuvor mit Wertpapieren.

    5. Bedenken bei der Investition in Edelmetallmünzen

    Wer in Edelmetallmünzen investiert, verzichtet auf Zinsen oder Dividenden. Zusätzlich kostet die sichere Lagerung sogar noch Gebühren. Auch ist der derzeitig hohe Preis für z.B. Gold und die niedrige Inflationsrate ohne Furcht vor drastischem Anstieg eigentlich ein Garant für geringe weitere Wertsteigerungen. Zudem kann niemand in die Zukunft schauen, wie sich die Wirtschaft entwickelt, ob Krisenstimmung oder Aufschwungshoffnung das Jahr 2013 begleitet.

     

    Nichtsdestotrotz ist die Investition in Edelmetallmünzen ein sicherer Hafen. Wer sein Vermögen breit streuen möchte, um den Risikofaktor möglichst gering zu halten, ist mit einer Investition von rund 10 % in Edelmetalle gut beraten.

     

    PRAXISHINWEIS | Beim Grenzübertritt innerhalb der EU gelten mitgeführte Edelmetalle als Barmittel, die auf Nachfrage anzugeben sind. Bei Reisen in und aus Drittländern gehören Barren oder Münzen nicht dazu.

     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 9 | ID 37355320