· Nachricht · Kabinett beschließt Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG)
Garantiezins in der Lebensversicherung sinkt ab 1.1.15
| Der Garantiezins in der Lebensversicherung wird zum 1.1.15 gesenkt. Allerdings gilt die Neuregelung nur für Neuabschlüsse. Altverträge behalten die vertraglich zugesagten Garantien. Der sogenannte Höchstrechnungszins gilt für Betriebs-, Riester- und Rürup-Renten. |
Anleger bekommen momentan nicht viel mehr als den Garantiezins - und auch dieser soll nun auch noch sinken. Die schwarz-rote Koalition hat am 4.6.14 einen Gesetzesentwurf (Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte - LVRG) präsentiert, nachdem der Garantiezins zum 1.1.15 für Neuverträge von derzeit 1,75 auf dann 1,25 % gesenkt werden soll. Geplant ist zudem, stille Reserven der Versicherer zwischen Alt- und Neukunden anders zu verteilen.
Bestehende Verträge
Die garantierten Leistungen, die die Lebensversicherer ihren Kunden zugesagt haben („Garantiezins“), sind durch die geplanten Änderungen nicht betroffen. In das vertraglich vereinbarte Überschusssystem wird ebenfalls nicht eingegriffen. Änderungen sind bei der gesetzlich geregelten Beteiligung an den Bewertungsreserven erforderlich.
Kündigung des Vertrages
Die vorzeitige Beendigung einer Lebensversicherung ist ein komplexes Entscheidungsproblem. Es kommt dabei auf die individuellen Gegebenheiten und persönlichen Verhältnisse an. Der Vertrag mit der Lebensversicherung bietet ggf. die Möglichkeit, planmäßig schon vor Ablauf des Vertrags Kapital zu entnehmen. Bei zeitlich begrenztem Liquiditätsbedarf ist eventuell ein Policendarlehen eine Alternative. Wer trotz Alternativen seinen Vertrag nicht erhalten kann oder will, sollte die Möglichkeit prüfen, seine Lebensversicherung zu verkaufen.
Vorsicht bei Neuverträgen
Vorsicht ist geboten, wenn ein Vermittler zu einer Kündigung rät und für den Kauf eines anderen - möglicherweise für den Kunden nachteiligen - Produktes wirbt. Kunden sollten in diesem Fall unbedingt Rat auch unabhängigen Rat - etwa von einer Verbraucherberatung - einholen.
HINWEIS | Die Garantiezinssenkung wirkt sich übrigens auf sämtliche Verträge in der Sparte Lebensversicherung aus. Dadurch verteuern sich ab Januar 2015 auch Berufsunfähigkeitsversicherungen. Durch einen Abschluss in 2014 kann sich der Kunde noch den Garantiezins von 1,75 % sichern. |