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  • · Fachbeitrag · Kapitalanlage

    Mehr Schutz für Anleger im „Grauen Kapitalmarkt“

    | Die Bundesländer haben das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagenrechts gebilligt (PM Bundesrat 25.11.11). |

     

    Zukünftig sind auch die Provisionen offenzulegen und Protokolle über die Beratungsgespräche zu führen, die dem Anleger auszuhändigen sind. Zudem sind Anbieter von Vermögensanlagen verpflichtet, kurze und verständliche Informationsblätter über die angebotenen Produkte zu erstellen. Die gewerberechtlichen Anforderungen an die Vermittler wurden - z.B. durch die Einführung eines Sachkundenachweises - weiter verschärft.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 282 | ID 30703310