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  • 21.12.2017 · Musterformulierungen · Downloads · Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge

    Nießbrauchsvermächtnis am Erbteil

    Der Nießbrauch an einem Erbteil ist der Nießbrauch an einem Recht – dem Vermögen – gem. §§ 1066, 1068 ff., 2033 BGB. Es beinhaltet das Verwaltungs- und Stimmrecht der Miterben in Bezug auf ihren Erbteil sowie das Bezugsrecht der auf den Erbteil entfallenden Nutzungen. Voraussetzung für die -Anordnung des Nießbrauchs an einem Erbteil ist demzufolge, dass mehrere Erben vorhanden sind.