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  • 23.05.2018 · Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis

    Musterformulierung Pflege findet noch nicht statt

    Pflegeleistungen werden oft durch nahe Angehörige oder auch Freunde erbracht. Dabei wird zu Lebzeiten oft vermieden, diese bereits gelegentlich der Erbringung zu vergüten, etwa im Rahmen eines Dienstvertragsverhältnisses. Die Musterformulierung zeigt, wie der Erblasser Pflegeleistungen vergüten kann, selbst wenn die Pflege noch nicht stattfindet.