25.06.2018 · Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Stückvermächtnis
Das Stückvermächtnis (auch Sach- oder Gegenstandsvermächtnis genannt) ist in der Gestaltungspraxis sehr beliebt. Als (bestimmte) Gegenstände kommen bewegliche Sachen i. S. des § 90 BGB oder auch unbewegliche Sachen (Immobilien), wie z. B. ein PKW, Grundstück, Schmuck und alles sonstigen ¬Gegenstände aber auch Rechte in Betracht.
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