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  • 24.03.2017 · Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Klage auf Herausgabe des Geschenks nach § 2287 BGB

    Hat der Erblasser, der durch Erbvertrag den Erben bestimmt hat, sich mit diesem überworfen, wird er geneigt sein, sein Vermögen zu Lebzeiten zu mindern, falls er sich im Erbvertrag keinen Rücktritt vorbehalten hat. Ein Mittel der Vermögensminderung ist die Schenkung von Gegenständen oder Grundstücken an Dritte. Die Musterformulierung enthält den Klageantrag des Erben gegen Beschenkten nach § 2287 BGB auf Herausgabe des Geschenks.