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  • Der EuGH hat BFH-Anfragen zu den Voraussetzungen der Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG dahingehend beantwortet, dass die Umsatzsteuerfreiheit selbst vorliegt, wenn die Einrichtung und der Warenbestand eines Ladenlokals verkauft wird und die Geschäftsräume vom Verkäufer an den Erwerber langfristig vermietet werden und der Vertrag kurzfristig kündbar ist, sofern die übertragenen Sachen für die dauerhafte selbständige wirtschaftliche Tätigkeit des Erwerbers ausreichen.

    Weitere Fundstellen: 
    EuGH, 10.11.2011, C-444/10 mehr

    Quelle: