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  • Ein vom Leasingnehmer bei regulärem Vertragsablauf bezahlter Minderwertausgleich ist nach Ansicht von BFH und BGH nicht steuerbarer Schadensersatz und stellt kein steuerpflichtiges Entgelt für die Nutzungsüberlassung dar. Leistet der Leasingnehmer an den Leasinggeber vereinbarungsgemäß nach der Rückgabe des Fahrzeugs einen Ausgleich für den durch nicht vertragsgemäße Nutzung entstandenen Minderwert des Fahrzeugs, unterliegt die Zahlung beim Leasinggeber nicht der Umsatzsteuer. Dies steht im Widerspruch zu Abschn. 1.3 Abs. 17 UStAE.

    Weitere Fundstellen: 
    BFH, 20.03.2013, XI R 6/11 mehr

    Quelle: