Vor der Erbschaftsteuerreform 2008 nutzen viele Familien letztmals die Möglichkeit des § 12 Abs. 4 BewG, eine noch nicht fällige Police mit Ansatz von 2/3 der eingezahlten Prämien zu übertragen. Der BFH bejaht dies, auch wenn der Beschenkte keine Beiträge mehr leisten muss.
- BFH 7.10.09, II R 27/07
Weitere Fundstellen:
BFH, 07.10.2009, II R 27/07 mehr
Quelle: