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  • Vor der Erbschaftsteuerreform 2008 nutzen viele Familien letztmals die Möglichkeit des § 12 Abs. 4 BewG, eine noch nicht fällige Police mit Ansatz von 2/3 der eingezahlten Prämien zu übertragen. Der BFH bejaht dies, auch wenn der Beschenkte keine Beiträge mehr leisten muss. 

    Weitere Fundstellen: 
    BFH, 07.10.2009, II R 27/07 mehr

    Quelle: