Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • Der Betriebsprüfung auf EDV-Basis unterliegen keine primär betriebsinternen Informationen, sondern lediglich die zuvor in Papierform vorhandenen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen. Zudem darf das Finanzamt Datenträger mit auswertbaren Daten nur insoweit verlangen, wie dessen Aufzeichnungspflicht reicht. Durch die Aufforderung bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern, sämtliche Sachkonten vorzulegen, überschreitet das Finanzamt sein Ermessen. Dies ergibt sich aus der Grundsatzentscheidung des BFH, der sich zur seit 2002 möglichen digitalen Betriebsprüfung geäußert hatte.

    • BMF 22.1.09, Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung
    • BFH 24.6.09, VIII R 80/06; 26.9.07, I B 53/07, I B 54/07, DStR 07, 2156

    Weitere Fundstellen: 
    BFH, 26.09.2007, I B 53/07 mehr
    BFH, 26.09.2007, I B 54/07 mehr
    BFH, 24.06.2009, VIII R 80/06 mehr
    BMF, 22.01.2009, IV A 4 mehr

    Quelle: