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  • Dem BVerfG liegen drei Beschwerden zu der Frage vor, ob die Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern im Vergleich zu Ehegatten ein Verstoß gegen Art. 6 GG darstellt und somit verfassungswidrig ist. Betroffene sollten Erb- und Schenkungsfälle offenhalten, der Sachverhalt ist nicht über den allgemeinen Vorläufigkeitsvermerk erfasst. Durch die Erbschaftsteuerreform 2008 kommt es zwar im Wesentlichen zur Gleichstellung, aber nicht bei den Steuersätzen.

    Weitere Fundstellen: 
    BGH, 14.02.2007, IV ZR 267/04 mehr  anhängig unter: 1 BvR 1164/07
    BFH, 01.02.2007, II R 43/05 mehr  anhängig unter: 1 BvR 611/07
    BFH, 20.06.2007, II R 56/05 mehr
    BVerfG, 07.07.2009, 1 BvR 1164/07 mehr

    Quelle: