Dem BVerfG liegen drei Beschwerden zu der Frage vor, ob die Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern im Vergleich zu Ehegatten ein Verstoß gegen Art. 6 GG darstellt und somit verfassungswidrig ist. Betroffene sollten Erb- und Schenkungsfälle offenhalten, der Sachverhalt ist nicht über den allgemeinen Vorläufigkeitsvermerk erfasst. Durch die Erbschaftsteuerreform 2008 kommt es zwar im Wesentlichen zur Gleichstellung, aber nicht bei den Steuersätzen.
- BFH 20.6.07, II R 56/05, beim BVerfG unter 1 BvR 2464/07; 1.2.07, II R 43/05, beim BVerfG unter 1 BvR 611/07
- BVerfG 7.7.09, 1 BvR 1164/07
Weitere Fundstellen:
BGH, 14.02.2007, IV ZR 267/04 mehr anhängig unter: 1 BvR 1164/07
BFH, 01.02.2007, II R 43/05 mehr anhängig unter: 1 BvR 611/07
BFH, 20.06.2007, II R 56/05 mehr
BVerfG, 07.07.2009, 1 BvR 1164/07 mehr
Quelle: