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  • Durch die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz beim selbst genutzten Einfamilienhaus ist die volle Vorsteuer aus dem Einbau absetzbar, sofern dies zeitnah beantragt wird. Das gilt auch, wenn der Jahresumsatz unter 3.000 EUR liegt, was die Verwaltung bislang gefordert hatte.

    Weitere Fundstellen: 
    BFH, 11.04.2008, V R 10/07 mehr
    BFH, 18.12.2008, V R 80/07 mehr

    Quelle: