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  • Die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze in § 17 EStG ab 1999 von 25 auf 10 % ist verfassungswidrig, soweit davon Wertsteigerungen bis zur Gesetzesverkündung am 31.3.1999 erfasst werden. Das betrifft Anteilsverkäufe ab dem 1.4.1999 mit Beteiligungsquoten zwischen 24,99 und 10 %.

    Offen beim BFH ist noch, welche Auswirkungen die Absenkung der Beteiligungsgrenze beim Abzug von nachträglichen Schuldzinsen nach dem Verkauf der GmbH-Anteile hat. 

    Weitere Fundstellen: 
    BVerfG, 07.07.2010, 2 BvR 748/05 mehr
    BVerfG, 07.07.2010, 2 BvR 1738/05 mehr
    BVerfG, 07.07.2010, 2 BvR 753/05 mehr

    Quelle: