In mehreren Urteilen hat der BFH entschieden, dass Leistungen aus Gruppenunfallversicherungen nicht steuerfrei sind. Erhält ein Arbeitnehmer die Leistungen aus einer durch Beiträge seines Arbeitgebers finanzierten Gruppenunfallversicherung ohne eigenen Rechtsanspruch, sind diese im Zeitpunkt des Zuflusses als Arbeitslohn zu versteuern.
- BFH 11.12.08, VI R 9/05; VI R 20/05; VI R 19/06; VI R 24/06; VI R 66/06; VI R 3/08
Weitere Fundstellen:
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BFH, 11.12.2008, VI R 19/06 mehr
BFH, 11.12.2008, VI R 20/05 mehr
BFH, 11.12.2008, VI R 24/06 mehr
BFH, 11.12.2008, VI R 3/08 mehr
BFH, 11.12.2008, VI R 66/06 mehr
Quelle: