· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers. |
Im Einzelnen:
- Keine Abzweigung von Kindergeld an ein volljähriges Kind nach § 74 EStG bei mangelnder Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes (BFH 20.2.25, III R 10/24)
- Nur noch anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts (BFH 3.12.24 , IX R 2/24)
- Steuerbefreiung von in einem Krankenhaus erbrachten medizinischen Leistungen (BFH 19.12.24, V R 10/22)
- Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers (BFH 5.2.25, VI R 3/23)
- Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht (BFH 12.12.24, VI R 25/22)
- Unentgeltliche Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch (BFH 29.1.25 , X R 35/19)
- Ertragsteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermögensabschöpfungen (BFH 29.1.25, X R 6/23)
- Zum Leistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown (I) (BFH 13.11.24 , XI R 5/23
Quelle: ID 50394353