Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • Bei Finanzinnovationen gilt der Kursertrag als Kapitaleinnahme, wenn keine Emissionsrendite möglich ist. Bei Genuss-Scheinen gelten jedoch die Spezialregeln für Investmentfonds.  

    Weitere Fundstellen: 
    BFH, 24.11.2009, VIII R 30/06 mehr

    Quelle: