· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Fall strafrechtlicher Einziehung von Taterträgen. |
Im Einzelnen:
- Anwendung des § 6a GrEStG auf Anteilsübertragungen im Ausland (BFH 25.9.24, II R 36/21)
- Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG bei Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft (BFH 25.9.24, II R 2/22)
- Keine Steuerbefreiung der Einbringung von Kommanditanteilen in erst kurz zuvor erworbene Vorrats-GmbHs (BFH 25.9.24, II R 46/22)
- Zur Gewinnhinzurechnung gemäß § 15a Abs. 3 EStG (BFH 16.1.25, IV R 11/22)
- Tarifierung von Kälberhütten (BFH 7.11.24, VII R 8/24 [VII R 25/20])
- Flugunterricht ist kein Schul- oder Hochschulunterricht (BFH 13.11.24, XI R 31/22)
- Gewinnrücklage bei Übernahme von Pensionsverpflichtungen (BFH 23.10.24, XI R 24/21)
- Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Fall strafrechtlicher Einziehung von Taterträgen (BFH 25.9.24, XI R 6/23)
Quelle: ID 50328631