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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Fall strafrechtlicher Einziehung von Taterträgen. |

     

    Im Einzelnen:

     

     

    • Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG bei Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft (BFH 25.9.24, II R 2/22)

     

    • Keine Steuerbefreiung der Einbringung von Kommanditanteilen in erst kurz zuvor erworbene Vorrats-GmbHs (BFH 25.9.24, II R 46/22)

     

     

     

     

     

    • Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Fall strafrechtlicher Einziehung von Taterträgen (BFH 25.9.24, XI R 6/23)
    Quelle: ID 50328631