Eine Freiberufler-GmbH ist nicht zur Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten berechtigt, weil sie keine Einkünfte nach § 18 EStG erzielt, sondern dem KStG unterliegt. Gegen dieses Urteil des BFH wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt.
- BFH 22.7.10, V R 4/09, beim BVerfG unter 1 BvR 3063/10
Weitere Fundstellen:
BFH, 22-07-2010,V R 4/09 mehr anhängig unter: 1 BvR 3063/10
Quelle: