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  • Eine Freiberufler-GmbH ist nicht zur Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten berechtigt, weil sie keine Einkünfte nach § 18 EStG erzielt, sondern dem KStG unterliegt. Gegen dieses Urteil des BFH wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt.

    Weitere Fundstellen: 
    BFH, 22-07-2010,V R 4/09 mehr   anhängig unter: 1 BvR 3063/10

    Quelle: