Laut einem Urteil des BVerfG (9.3.2004, 2 BvL 17/02) ist die Besteuerung der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in den Jahren 1997 und 1998 verfassungswidrig. Die Besteuerung von privaten Wertpapiergeschäften für den Veranlagungszeitraum 1999 ist dagegen verfassungsgemäß. Die hierzu vorläufig ergangenen Steuerbescheide werden daher für endgültig erklärt und ruhende Verfahren entsprechend entschieden. Zu klären ist noch, inwieweit ein umfangreicher privater Börsenhandel von Anlegern mit Branchenkenntnissen zur Gewerblichkeit führt. Dies lehnt der BFH ab, wenn Anleger nicht wie Händler für Dritte tätig werden. Hiergegen wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt.
- BFH 2.9.08. X R 14/07, beim BVerfG unter 2 BvR 2242/08
- BFH 28.11.07, X R 24/06, BFH/NV 08, 774
- FG Köln 1.3.07, 9 K 7050/02, EFG 07, 1159, Revision unter III R 31/07
Weitere Fundstellen:
FG Köln, 01.03.2007, 9 K 7050/02 mehr anhängig unter: III R 31/07
BFH, 28.11.2007, X R 24/06 mehr
BFH, 02.09.2008, X R 14/07 mehr anhängig unter: 2 BvR 2242/08