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  • Bei einer krankheitsbedingten Heimunterbringung können die Voraussetzungen des § 33 EStG laut BFH erfüllt sein, wozu jeder objektive Nachweis ausreicht. Die Finanzverwaltung folgt diesen Grundsätzen nunmehr.

    Weitere Fundstellen: 
    BFH, 10.05.2007, III R 39/05 mehr
    BFH, 15.03.2007, III R 28/06 mehr
    BFH, 25.07.2007, III R 64/06 mehr
    BFH, 18.12.2008, III R 12/07 mehr

    Quelle: