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  • Der BFH ordnet den Aufwand für die heterologe künstliche Befruchtung mit Fremdsamen unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung bei Zeugungsunfähigkeit des Ehemannes der außergewöhnliche Belastung zu.

    Weitere Fundstellen: 
    BFH, 16.12.2010, VI R 43/10 mehr

    Quelle: