Der BFH ordnet den Aufwand für die heterologe künstliche Befruchtung mit Fremdsamen unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung bei Zeugungsunfähigkeit des Ehemannes der außergewöhnliche Belastung zu.
- BFH 16.12.10, VI R 43/10
Weitere Fundstellen:
BFH, 16.12.2010, VI R 43/10 mehr
Quelle: