· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Entscheidung zur Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Danach ist kein Sonderausgabenabzug einer Versorgungsrente bei fortbestehender Geschäftsführerstellung des Vermögensübergebers möglich. |
Im Einzelnen:
- Aufhebung der Kindergeldfestsetzung in Doppelzahlungsfällen (BFH 6.4.17, III R 33/15)
- Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte (BFH 22.6.17, VI R 84/14)
- Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung nach der ICSI-Methode als außergewöhnliche Belastungen (BFH 17.5.17, VI R 34/15)
- Pfändung einer Internet-Domain unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig (BFH 20.6.17, VII R 27/15)
- Negative Einkünfte bei Rückkauf einer Sterbegeldversicherung (BFH 14.3.17, VIII R 25/14)
- Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung (BFH 14.3.17, VIII R 38/15)
- Tatsächliche Verständigung ‒ Wegfall der Geschäftsgrundlage bei beiderseitigem Motivirrtum über die verfahrensrechtliche Umsetzbarkeit einer Verständigung (BFH 11.4.17, IX R 24/15)
- Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen, Begründungspflicht eines (Un-)Sicherheitszuschlags (BFH 20.3.17, X R 11/16)
- Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: kein Sonderausgabenabzug einer Versorgungsrente bei fortbestehender Geschäftsführerstellung des Vermögensübergebers (BFH 20.3.17, X R 35/16)
Quelle: ID 44851377