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  • Der BFH behandelt den Kauf einer Internet-Adresse mangels Werteverzehr als nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut. Eine AfA ist bei Domain-Namen nicht möglich, da deren Bekanntheitsgrad von werterhaltenden Maßnahmen und vom Zeitgeist unabhängig ist. Entsprechende Einsprüche wird das Finanzamt nun aufgrund des Urteils zurückweisen.

    Weitere Fundstellen: 
    BFH, 19.10.2006, III R 6/05 mehr

    Quelle: