· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Entscheidung zu den Kosten für einen Schmerzensgeldprozess als außergewöhnliche Belastungen. |
Im Einzelnen:
- Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 2 UmwStG 2002 (= UmwStG 1995 i.d.F. des StSenkG 2001/2002) - Verschmelzung einer GmbH auf des Einzelunternehmen des Alleingesellschafters - Ermittlung des Gewerbeertrags - Einnahmenüberschussrechnung: keine Teilwertabschreibung, Wechsel der Gewinnermittlungsart - Verlustfeststellungsbescheid als Grundlagenbescheid (BFH 5.11.15, III R 12/13)
- Einnahmenüberschussrechnung: Kein der Verschmelzung vorgelagerter endgültiger Verlust des Beteiligungsaufwands - Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 6 UmwStG 2002 (= UmwStG 1995 i.d.F. des StSenkG 2001/2002) - Gewinnermittlungswahlrecht (BFH 5.11.15, III R 13/13)
- Zahlungsansprüche nach der GAP-Reform 2003 als abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter (BFH 21.10.15, IV R 6/12)
- Steuerfreie Lieferung eines Miteigentumsanteils - Änderung nach § 174 Abs. 4 AO steht Verböserungsverbot nicht entgegen (BFH 18.2.16, V R 53/14)
- Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen (BFH 17.12.15, VI R 7/14)
- Keine Stromsteuerentstehung für in einem Versorgungsnetz entstandene Umspann- und Leitungsverluste (BFH 24.2.16, VII R 7/15)
Quelle: ID 43976243