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  • Seit dem 6.5.2006 sind Glücksspiele von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9b UStG ausgenommen. Der BFH hatte Zweifel, ob dies der Mehrwertsteuerrichtlinie widerspricht und diese Frage dem EuGH vorgelegt. Der EuGH hat nun entschieden, dass Deutschland nur bestimmte Glücksspiele mit Geldeinsatz von der Steuer befreien darf. 

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