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  • Die Verwaltung wendet die BFH-Sichtweise an, wonach der pauschale Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits- oder Betriebsstätte bei gelegentlichen Fahrten durch Einzelbewertung erfolgen darf. Insoweit sind auch die Fragen in noch anhängigen Revisionen beantwortet.

    Weitere Fundstellen: 
    BFH, 04.04.2008, VI R 68/05 mehr
    BFH, 28.08.2008, VI R 52/07 mehr
    BFH, 22.09.2010, VI R 54/09 mehr
    BFH, 22.09.2010, VI R 55/09 mehr
    BFH, 22.09.2010, VI R 57/09 mehr
    BMF, 01.04.2011, IV C 5 - S 2334/08/10010 mehr
    BFH, 24.02.2011, VI R 51/10 mehr

    Quelle: