Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • Die Beschränkung des Abzugs erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten auf zwei Drittel der Aufwendungen, den Höchstbetrag von 4.000 EUR je Kind und das Vorliegen bestimmter persönlicher Anspruchsvoraussetzungen verstößt laut BFH nicht gegen das GG.
     

    Weitere Fundstellen: 
    BMF, 15.02.2010, IV A 3 - S 0338/07/10010 mehr
    BFH, 09.02.2012, III R 67/09 mehr
    BFH, 05.07.2012, III R 80/09 mehr  anhängig unter: 2 BvR 2454/1

    Quelle: