Der BFH hat geklärt, unter welchen Voraussetzungen Fachliteratur als Arbeitsmittel und damit Werbungskosten anzuerkennen sind und welche Nachweise erforderlich sind.
- BFH 20.5.10, VI R 53/09, BStBl II 11, 723
Weitere Fundstellen:
BFH, 20.05.2010, VI R 53/09 mehr
Quelle: