Die Verwaltung wendet die BFH-Auffassung zum abgekürzten Vertragsweg jetzt an, wonach Aufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar sind, wenn Dritte einen Vertrag im eigenen Namen abschließen und anschließend die Zahlung leisten. Das betrifft etwa Fälle, wenn der Handwerker im Auftrag und auf Rechnung der Eltern am Mietshaus der Kinder tätig wird.
- BFH 15.1.08, IX R 45/07; 15.11.05, IX R 25/03, BStBl II 06, 623; BMF 7.7.08, IV C 1 - S 2211/07/10007
Weitere Fundstellen:
BFH, 15.11.2005, IX R 25/03 mehr
BGH, 15.01.2008, IX R 45/07 mehr
BMF, 07.07.2008, IV C 1 - S 2211/07/10007 mehr
Quelle: