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  • Die Verwaltung wendet die BFH-Auffassung zum abgekürzten Vertragsweg jetzt an, wonach Aufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar sind, wenn Dritte einen Vertrag im eigenen Namen abschließen und anschließend die Zahlung leisten. Das betrifft etwa Fälle, wenn der Handwerker im Auftrag und auf Rechnung der Eltern am Mietshaus der Kinder tätig wird.

    Weitere Fundstellen: 
    BFH, 15.11.2005, IX R 25/03 mehr
    BGH, 15.01.2008, IX R 45/07 mehr
    BMF, 07.07.2008, IV C 1 - S 2211/07/10007  mehr

    Quelle: