19.05.2014 · Fachbeitrag · § 10 UStG
Bemessungsgrundlage für an Arbeitnehmer verbilligt ausgegebene Essensmarken
| Der BFH muss klären, ob die sonstigen Leistungen, die ein Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer durch die verbilligte Abgabe von Essensmarken bei von einem Subunternehmer betriebener Kantine erbringt, nach dem marktüblichen Entgelt zu bemessen ist oder ob die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage in Höhe der für die Umsätze tatsächlich entstandenen Kosten anzuwenden ist. |
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