· Fachbeitrag · § 171 AO
Hemmung der Verjährungsfrist
| Nach Auffassung des FG Bremen ist die Abgabe einer gesetzlich vorgeschriebenen Steuererklärung (hier: wegen eines Erstattungsanspruchs zustimmungsabhängige Umsatzsteuerjahreserklärung) nicht als gem. § 171 Abs. 3 AO den Ablauf der Festsetzungsverjährung hemmender Antrag anzusehen. Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt. |
Folgende Rechtsfragen sind dabei zu klären:
- 1. Ist die Abgabe einer Steuererklärung ein Vorgang i.S.v. § 171 Abs. 3 AO, der den Verjährungseintritt hemmt?
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