23.04.2014 · Fachbeitrag · §§ 24b - 26b EStG
Mehr Entlastung für Alleinerziehende?
| Beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sind Verheiratete sowie Haushaltsgemeinschaften mit erwachsenen Kindern ausgeschlossen. BVerfG und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) hatten hiergegen eingelegten Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Beim BVerfG und beim BFH anhängig ist jetzt die Frage, ob einem Alleinerziehenden mit Kindern die Berücksichtigung des für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner geltenden Splittingtarifs zusteht und die Nichtgewährung als Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie gem. Art. 6 GG anzusehen ist. Laut BFH ist aus den verfassungsrechtlichen Vorgaben bislang keine Ausdehnung des Splittingtarifs zu folgern und Alleinerziehende müssen Ehegatten nicht gleichgestellt werden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ESA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 28,20 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig