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  • · Fachbeitrag · § 36 EStG

    Steueranrechnung auf Auslandsdividenden

    | Die auf Dividenden aus dem EU-Raum entfallene Körperschaftsteuer nach dem bis 2000 geltenden Anrechnungsverfahren muss nach der neueren EuGH-Rechtsprechung im Inland erstattet werden, wenn dem Anleger der Nachweis über die tatsächliche Steuerbelastung gelingt. Als Folge hieraus kommt es nun zu weiteren Fragen, die bei BFH und EuGH anhängig sind: |

     

    • Führt das Nichtvorliegen von Bescheinigungen über die Steuerhöhe auch dann zur Versagung der Anrechnung, wenn eine Beschaffung praktisch unmöglich oder zu schwierig gewesen wäre? (I R 36/12; I R 69/12)

     

    • Entfällt der Ausschluss der Anrechnung von Körperschaftsteuer infolge der Steuerfreistellung von Dividendenausschüttungen an deutsche Kapitalgesellschaften und muss das Gebot der Kapitalverkehrsfreiheit auch auf Dividenden aus Drittstaaten ausgeweitet werden? (C-47/12)