Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · § 3c EStG

    Bedenken gegen das Halb- und Teileinkünfteverfahren

    | Werbungskosten oder Betriebseinnahmen im Zusammenhang mit zur Hälfte steuerfreien Kapitaleinnahmen dürfen nur mit 50 und ab 2009 60 % abgesetzt werden. Aufgabe- und Veräußerungsverluste zählen im Rahmen des § 17 EStG bis 2010 in voller Höhe, wenn aus der wesentlichen Beteiligung zuvor keine Einnahmen geflossen sind. Ab 2011 gilt dies über das JStG 2010 nicht mehr. |

     

    Dem BVerfG liegt eine Verfassungsbeschwerde zu der Frage vor, ob bei einer im Rahmen von § 17 EStG erfassten Veräußerung ein Verlust nach § 3c Abs. 2 EStG nur zur Hälfte oder voll abziehbar ist und ob § 3c Abs. 2 EStG mit dem GG vereinbar ist. Zu klären ist unter IX R 43/13 die Auslegung des neuen § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG zur Absicht zur Erzielung von Einnahmen bei Gesellschaften, die sich seit geraumer Zeit in der Krise befanden und nach 2010 liquidiert wurden und ob es dann zu keine Anwendung der BFH-Rechtsprechung zu § 3c Abs. 2 EStG kommt, auch wenn keine Einnahmen erzielt wurden.

     

    Zur Anwendung des Teileinkünfteverfahrens in der Gewinnermittlung siehe auch BMF 23.10.13, IV C 6 - S 2128/07/10001.