29.04.2014 · Fachbeitrag · § 4 EStG
Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen
| Zur Regelung der Überentnahmen hat der BFH mittlerweile die wichtigsten praxisrelevanten Fragen entschieden. Zu klären ist aber noch, ob vor 1999 entstandene Unterentnahmen in 2001 nicht berücksichtigt werden dürfen, wozu eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist. |
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